Oldtimergutachten

Zur Erlangung einer H-Zulassung muss Ihr Fahrzeug gemäß §23 StVZO begutachtet werden.
Voraussetzung dafür ist, dass die Erstzulassung ihres Fahrzeugs mindestens 30 Jahre zurück liegt.

Die Oldtimerbegutachtung umfasst folgende Untersuchungspunkte:

• die Untersuchung im Umfang einer Hauptuntersuchung (gemäß § 29 StVZO),
• die sachverständige Begutachtung des Pflege- bzw. Erhaltungszustands,
• die Begutachtung des Gesamtfahrzeugs und
• die Begutachtung der Originalität seiner Hauptbaugruppen (zu den relevanten Hauptbaugruppen eines Oldtimers zählen Aufbau/Karosserie, Rahmen/Fahrwerk, Motor/Antrieb, Bremsanlage, Lenkung, Räder/Reifen, elektrische Anlage und der Fahrzeuginnenraum).

Vorteile einer H-Zulassung:

• Zufahrtsberechtigung in Umweltzonen ohne Feinstaubplakette
• günstige (pauschale) Kfz-Steuer, die sich besonders bei großvolumigen Motoren auszahlt
• Deutlich günstigere Versicherungsbeiträge, insbesondere bei speziellen Oldtimerversicherungen.

Oldtimergutachten - Ingenieurbüro Schütt
SIE ERREICHEN UNS TELEFONISCH AN UNSEREN STANDORTEN UNTER:

Neustadt

Rendsburg

Schellhorn

ZU UNSEREN STANDORTEN
Oldtimergutachten - Ingenieurbüro Schütt