Hauptuntersuchung
Beim Ingenieurbüro Schütt erhalten Sie die Hauptuntersuchung gemäß §29 StVZO für Ihr zulassungspflichtiges Fahrzeug. Diese wird im Namen und auf Rechnung der Gesellschaft für Technische Überwachung mbh (GTÜ) durchgeführt.
Wann Ihr Fahrzeug zur Hauptuntersuchung vorgestellt werden muss, erkennen sie anhand der Prüfplakette auf dem hinteren Kennzeichen.
Vorsicht nach Ablauf der Prüfplakette!
Bitte achten Sie genau auf den Ablaufmonat der Prüfplakette. Das Überziehen über den Ablaufmonat hinaus kann in Zukunft doppelt teuer werden. Zur erhöhten Prüfgebühr, die dann fällig wird, kann ein Verwarnungs- oder Bußgeld seitens der Behörden geltend gemacht werden.
Ab einem bestimmten Zeitraum der Überziehung könnten sogar noch Punkte beim KBA in Flensburg dazu kommen. Damit das nicht passiert bieten wir Ihnen unseren Erinnerungsservice per Mail an. Sie bekommen dann eine Terminerinnerung rechtzeitig per E-Mail zur nächsten Hauptuntersuchung Ihres Fahrzeuges. (Die dort von Ihnen angegebenen Daten werden von der GTÜ nur für den Zweck der Terminerinnerung verwendet.)
SIE ERREICHEN UNS TELEFONISCH AN UNSEREN STANDORTEN UNTER:
Neustadt
Rendsburg
Schellhorn