BOKraft

Fahrzeuge zur Personenbeförderung wie Taxis oder Mietwagen müssen den Bestimmungen der Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr (BOKraft) entsprechen.

Die Hauptuntersuchung für diese Fahrzeuggruppe wird gemäß §41 BOKraft durchgeführt.

Für ein solches Fahrzeug muss vor der ersten Inbetriebnahme in Ihrem Unternehmen eine außerordentliche Hauptuntersuchung gemäß §42 BOKraft durchgeführt werden. Das Gleiche gilt auch für ein fabrikneues Fahrzeug. Auch hierfür stehen Ihnen die Prüfingenieurinnen und Prüfingenieure vom Ingenieurbüro Schütt sehr gerne zur Verfügung.

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