Gasprüfungen gemäß DVGW G607 an Wohnmobilen und Wohnwagen.

Seit April 2022 ist eine Gasprüfung unabhängig von der Hauptuntersuchung (HU) für Wohnmobile und auch für Wohnwagen verpflichtend.

Eine Gasprüfung nach G 607 muss vor der ersten Inbetriebnahme einer Gasanlage in einem Wohnmobil oder einem Wohnwagen von einem zertifizierten Prüfer durchgeführt werden.

Danach ist sie im Abstand von 2 Jahren regelmäßig zu wiederholen. Prüfungen sind aber auch dann erforderlich, wenn die vorhandenen bzw. installierten Gasgeräte repariert oder ausgetauscht wurden.
 Wird etwas an einer bestehenden Gasanlage in einem Fahrzeug geändert, muss dies ebenfalls geprüft werden.

Gasprüfung für Wohnmobile - Ingenieurbüro Schütt
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