Änderungsabnahmen
Ob Sonderräder oder Tieferlegungen, Leistungssteigerungen oder weitere Anbauteile, die Prüfingenieurinnen und Prüfingenieure vom Ingenieurbüro Schütt führen für Sie die Änderungsabnahme gemäß §19 (3) StVZO durch.
Hierzu wird ein gültiges Prüfzeugnis benötigt.
Der allgemeinen Betriebserlaubnis entnehmen Sie, ob eine Änderungsabnahme für Ihr Fahrzeug vorgeschrieben ist.
Existiert für das Bauteil ein Teilegutachten ist immer unverzüglich eine Änderungsabnahme durchzuführen.
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